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   VGH Bayern, 11.07.2013 - 22 ZB 13.331   

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VGH Bayern, 11.07.2013 - 22 ZB 13.331 (https://dejure.org/2013,19060)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.07.2013 - 22 ZB 13.331 (https://dejure.org/2013,19060)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. Juli 2013 - 22 ZB 13.331 (https://dejure.org/2013,19060)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 24.09.1992 - 7 C 7.92

    Bauplanungsrecht: Baurechtliche Zulässigkeit immissionsschutzrechtlich

    Auszug aus VGH Bayern, 11.07.2013 - 22 ZB 13.331
    Der vom Bundesverwaltungsgericht damals vertretenen Auffassung einer streng typisierenden Betrachtungsweise im Sinne einer schematischen Übertragung der Regelungen zur immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbedürftigkeit auf die bauplanungsrechtliche Typik hat der Gesetzgeber durch die Schaffung des § 15 Abs. 3 BauNVO (vgl. Art. 1 Nr. 14 Buchst. b der Vierten Verordnung zur Änderung der Baunutzungsverordnung vom 23.1.1990, BGBl I, S. 129) die Grundlage entzogen (vgl. BVerwG, U.v. 24.9.1992 - 7 C 7/92 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 23.11.2012 - 22 ZB 12.2120 - Rn. 15; BayVGH, B.v. 3.5.2013 - 22 ZB 13.7 - Rn. 23).

    Eine Atypik eines Betriebs ist insofern aber (erst) anzunehmen, wenn er nach seiner Art und Betriebsweise von vornherein keine erheblichen Belästigungen befürchten lässt und damit seine Gebietsverträglichkeit dauerhaft und zuverlässig sichergestellt ist (BVerwG, U.v. 24.9.1992 - 7 C 7/92 - juris Rn. 15; OVG NW, B.v. 17.6.2009 - 8 B 1864/08 - juris Rn. 21 f. m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2009 - 8 B 1864/08

    Bauen im Gewerbegebiet: Unzulässig obwohl verträglich?

    Auszug aus VGH Bayern, 11.07.2013 - 22 ZB 13.331
    Sobald die Metallteile aber auf-, ab- oder umgeladen werden, verursachen diese Tätigkeiten nach allgemeiner Lebenserfahrung erheblichen Lärm und wirbeln je nach Untergrund des Lagerplatzes auch erheblichen Staub auf (wie hier OVG NW, B.v. 17.6.2009 - 8 B 1864/08 - juris Rn. 30).

    Eine Atypik eines Betriebs ist insofern aber (erst) anzunehmen, wenn er nach seiner Art und Betriebsweise von vornherein keine erheblichen Belästigungen befürchten lässt und damit seine Gebietsverträglichkeit dauerhaft und zuverlässig sichergestellt ist (BVerwG, U.v. 24.9.1992 - 7 C 7/92 - juris Rn. 15; OVG NW, B.v. 17.6.2009 - 8 B 1864/08 - juris Rn. 21 f. m.w.N.).

  • VGH Bayern, 27.11.2008 - 1 ZB 06.594

    Berufungszulassung (abgelehnt); baurechtlicher Nachbarschutz; Gebot der

    Auszug aus VGH Bayern, 11.07.2013 - 22 ZB 13.331
    Dass die geplante Anlage die maßgeblichen Immissionsrichtwerte der TA Lärm einhalten kann, ist - wie vom Verwaltungsgericht zutreffend erkannt - eine notwendige Bedingung ihrer Genehmigungsfähigkeit (vgl. BayVGH, B.v. 27.11.2008 - 1 ZB 06.594 - Rn. 24), aber kein ausreichender Anhaltspunkt für eine Atypik.

    Soweit die Klägerin geltend macht, das Verwaltungsgericht habe abweichend von der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. BayVGH, B.v. 27.11.2008 - 1 ZB 06.594 - Rn. 24) verneint, dass die maßgeblichen Immissionsrichtwerte auch durch verhaltensbezogene Maßnahmen eingehalten werden könnten (Urteil Rn. 55), hat die Klägerin keinen Rechtssatz benannt, dem das Verwaltungsgericht widersprochen hat.

  • VGH Bayern, 23.08.2007 - 26 ZB 07.1190
    Auszug aus VGH Bayern, 11.07.2013 - 22 ZB 13.331
    Solche Nebenbestimmungen sind zwar geeignet, unzumutbare Beeinträchtigungen der Nachbarschaft nach § 3 BImSchG zu verhindern und damit letztlich die Genehmigungsfähigkeit eines Bauvorhabens nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BImSchG und § 6 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG herbeizuführen, wenn diese Maßnahmen unter wirtschaftlichen Aspekten "machbar" und hinsichtlich des angestrebten Erfolges auch hinreichend "sicher" erscheinen (vgl. BayVGH, B.v. 23.8.2007 - 26 ZB 07.1190 - Rn. 8).

    Gerade bei verhaltensbezogenen Auflagen, die - wie hier nach den insoweit unbestrittenen Feststellungen des Verwaltungsgerichts - den typischen Betriebsablauf eines Lagerplatzes für Metallteile mit Auf-, Ab- und Umladen des Schrotts auf dem gesamten Gelände gezielt auf einzelne Abkipp- und Auflagestellen sowie sogar die Fahrtrichtung der Fahrzeuge begrenzen (vgl. zunächst Auflagenvorschläge der Klägerin vom 5.10.2011 unter Ziffern II.14 f. zur Erstellung einer nicht näher spezifizierten Betriebsanweisung und Betriebsordnung, Behördenakte Band II unter 5.; Schallimmissionsprognose G... und Partner v. 27.10.2011, S. 5 f. und S.9 f. mit Lageplan als Anlage 1, ebenda unter 6.; dazu die Auflagenvorschläge des Technischen Immissionsschutzes v. 21.11.2011, Behördenakte Band I Bl. 390/392 f., 401 f.; bestätigt durch Schallimmissionsprognose G... und Partner v. 1.12.2011, S. 5 f. und S.9 f. mit Lageplan als Anlage 1, Behördenakte Band II unter 8.), besteht das Risiko von Verstößen Beschäftigter oder Dritter aus Unachtsamkeit oder Unwissen und entsteht für die Behörde ein schwer lösbares Überwachungsproblem (vgl. BayVGH, B.v. 23.8.2007 - 26 ZB 07.1190 - Rn. 8; BayVGH, U.v. 8.9.1998 - 26 B 98.1407).

  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 11.07.2013 - 22 ZB 13.331
    Der Rechtsmittelführer muss sich mit den entscheidungstragenden Annahmen des Verwaltungsgerichts konkret auseinandersetzen und im Einzelnen dartun, in welcher Hinsicht und aus welchen Gründen diese Annahmen ernstlichen Zweifeln begegnen (BVerfG, B.v. 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 - NVwZ 2010, 634/641; Happ in Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 124a Rn. 62 f.).
  • BVerwG, 18.10.1974 - IV C 77.73

    "Vorhandene Bebauung" i.S. von § 34 BBauG; Zulässigkeit von nach § 16 GewO oder §

    Auszug aus VGH Bayern, 11.07.2013 - 22 ZB 13.331
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist es seit der Schaffung des § 15 Abs. 3 BauNVO nicht mehr zulässig, die fehlende Gebietsverträglichkeit eines Vorhabens allein aus seiner formellen Einstufung als immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtig herzuleiten (so noch BVerwG, U.v. 18.10.1974 - IV C 77.73 - BayVBl 1975, 370; im Anschluss daran OVG SH, B.v. 16.2.2001 - 1 L 35/01 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 13.12.2006 - 1 ZB 04.3549

    Gebietsbewahrungsanspruch; (Hobby-)Pferdehaltung im faktischen Dorfgebiet;

    Auszug aus VGH Bayern, 11.07.2013 - 22 ZB 13.331
    Es muss sich um ein vom branchenüblichen Erscheinungsbild abweichendes Vorhaben handeln, bei dem anzunehmen ist, dass der Betrieb diesen atypischen Charakter auch künftig behalten wird (vgl. BayVGH, B.v. 13.12.2006 - 1 ZB 04.3549 - juris Rn. 25).
  • VGH Bayern, 23.11.2012 - 22 ZB 12.2120

    Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit einer immissionsschutzrechtlich

    Auszug aus VGH Bayern, 11.07.2013 - 22 ZB 13.331
    Der vom Bundesverwaltungsgericht damals vertretenen Auffassung einer streng typisierenden Betrachtungsweise im Sinne einer schematischen Übertragung der Regelungen zur immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbedürftigkeit auf die bauplanungsrechtliche Typik hat der Gesetzgeber durch die Schaffung des § 15 Abs. 3 BauNVO (vgl. Art. 1 Nr. 14 Buchst. b der Vierten Verordnung zur Änderung der Baunutzungsverordnung vom 23.1.1990, BGBl I, S. 129) die Grundlage entzogen (vgl. BVerwG, U.v. 24.9.1992 - 7 C 7/92 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 23.11.2012 - 22 ZB 12.2120 - Rn. 15; BayVGH, B.v. 3.5.2013 - 22 ZB 13.7 - Rn. 23).
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.02.2001 - 1 L 35/01

    Bauplanungsrecht: Begriff des "Gewerbebetriebs" im Planungsrecht, Zulässigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 11.07.2013 - 22 ZB 13.331
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist es seit der Schaffung des § 15 Abs. 3 BauNVO nicht mehr zulässig, die fehlende Gebietsverträglichkeit eines Vorhabens allein aus seiner formellen Einstufung als immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtig herzuleiten (so noch BVerwG, U.v. 18.10.1974 - IV C 77.73 - BayVBl 1975, 370; im Anschluss daran OVG SH, B.v. 16.2.2001 - 1 L 35/01 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 03.05.2013 - 22 ZB 13.7

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für eine Anlage zur

    Auszug aus VGH Bayern, 11.07.2013 - 22 ZB 13.331
    Der vom Bundesverwaltungsgericht damals vertretenen Auffassung einer streng typisierenden Betrachtungsweise im Sinne einer schematischen Übertragung der Regelungen zur immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbedürftigkeit auf die bauplanungsrechtliche Typik hat der Gesetzgeber durch die Schaffung des § 15 Abs. 3 BauNVO (vgl. Art. 1 Nr. 14 Buchst. b der Vierten Verordnung zur Änderung der Baunutzungsverordnung vom 23.1.1990, BGBl I, S. 129) die Grundlage entzogen (vgl. BVerwG, U.v. 24.9.1992 - 7 C 7/92 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 23.11.2012 - 22 ZB 12.2120 - Rn. 15; BayVGH, B.v. 3.5.2013 - 22 ZB 13.7 - Rn. 23).
  • VGH Bayern, 22.05.2019 - 22 CS 18.2247

    Erfolgloser Eilantrag gegen Schrottplatz im Gewerbegebiet - Interessenabwägung

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (B.v. 11.7.2013 - 22 ZB 13.331 - juris) habe festgestellt, dass aufgrund einer typisierenden Betrachtungsweise zu beurteilen sei, ob es sich um einen nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieb handle.

    Allerdings kann nach Auffassung des Senats schon die Betriebsform des Lagerns bei insoweit begrenzt typisierender Betrachtung für die Annahme einer erheblichen Belästigung zugrunde gelegt werden, weil wegen der Notwendigkeit des Auf-, Ab- oder Umlagerns erheblicher Lärm erzeugt wird (vgl. BayVGH, B.v. 11.7.2013 - 22 ZB 13.331 - juris Rn. 18, 19).

    In seiner Entscheidung vom 11. Juli 2013 (22 ZB 13.331 - juris Rn. 20) hat der Senat für einen Schrottplatz mit deutlich kleinerer Lagerkapazität das Vorliegen einer Atypik vor allem mit Blick darauf verneint, dass jegliche Einhausung fehlte.

    Einen "beachtlichen An- und Abfahrtsverkehr durch PKW und LKW" sieht der Senat vor dem Hintergrund der zum Gegenstand des Verfahrens gemachten Betriebsbeschreibung gerade auch im Vergleich zu den umliegenden Gewerbebetrieben (und auch im Vergleich mit den in der Rechtsprechung auffindbaren Fallgestaltungen, vgl. BayVGH, B.v. 11.7.2013 - 22 ZB 13.331 - juris Rn. 3; OVG Bremen, B.v. 22.5.2017 - 1 LA 308/15 - juris Rn. 14) nicht.

    Besondere verhaltensbezogene Auflagen (wie etwa in BayVGH, B.v. 11.7.2013 - 22 ZB 13.331 - juris Rn. 4) oder andere besondere Einschränkungen (wie etwa im Fall von VG Düsseldorf, U.v. 7.5.2002 - 3 K 6192/01 - juris Rn. 20) waren deshalb vorliegend offenbar nicht erforderlich, um überhaupt erst eine Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens herzustellen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.01.2021 - 8 B 548/20

    Bauschuttrecyclinganlagen gehören nicht in Gewerbegebiete!

    vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 11. Juli 2013 - 22 ZB 13.331 -, juris Rn. 20; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17. Juni 1999 - 10 S 44/99 -, juris Rn. 23.

    vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 22. Oktober 2015 - 10 S 1773/15 -, juris Rn. 28; Bay. VGH, Beschluss vom 11. Juli 2013 - 22 ZB 13.331 -, juris Rn. 24 f.

  • VG Würzburg, 20.10.2020 - W 4 K 18.613

    Einzelfall eines Schrottplatzes als nicht erheblich belästigender Gewerbebetrieb

    Jedoch kann - so auch der erkennende Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes - schon die Betriebsform des Lagerns bei insoweit begrenzt typisierender Betrachtung für die Annahme einer erheblichen Belästigung zugrunde gelegt werden, weil wegen der Notwendigkeit des Auf-, Ab- oder Umlagerns erheblicher Lärm erzeugt wird (vgl. auch BayVGH, B.v. 11.7.2013 - 22 ZB 13.331 - juris Rn. 18 f.).

    Mit Blick auf die umliegenden Gewerbebetriebe (insb. die Speditionsbetriebe "... ... ..." und "... ... ...") sowie auch im Vergleich mit entsprechenden Fallgestaltungen aus der Rechtsprechung (20 Lkwsowie 25 Pkw-Anfahrten bzgl. einer Anlage zur Lagerung und Sortierung von Metallabfällen, vgl. BayVGH, B.v. 11.7.2013 - 22 ZB 13.331 - juris Rn. 3; 50 Anlieferungen pro Tag bzgl. eines Altmetallhandels, vgl. OVG Bremen, B.v. 22.5.2017 - 1 LA 308/15 - juris Rn. 14) stellt sich der hier zugrunde zu legende An- und Abfahrtsverkehr als untergeordnet dar (vgl. auch BayVGH, B.v. 22.5.2019 - 22 CS 18.2247 - juris Rn. 41).

  • VGH Bayern, 08.02.2022 - 22 ZB 21.496

    Nachbarklage gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Schrottplatz im

    Der typisierenden Betrachtungsweise folgend müsse bei einem Schrott- und Metallbetrieb von einem erheblich belästigenden Betrieb ausgegangen werden (vgl. BayVGH, B.v. 11.7.2013 - 22 ZB 13.331 - juris).
  • VGH Bayern, 04.09.2013 - 22 AS 13.40052

    Berücksichtigung gemeindlicher Belange bei immissionsschutzrechtlicher

    Dass im konkreten Fall die im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren vorzunehmende, nicht streng typisierende Betrachtungsweise (vgl. hierzu § 15 Abs. 3 BauNVO und die Ausführungen in BayVGH, B.v. 3.5.2013 - 22 ZB 13.7, juris, m.w.N.; ferner BayVGH, B.v. 11.7.2013 - 22 ZB 13.331) zum Ergebnis führt, dass die Anlage aufgrund ihrer Besonderheiten bauplanungsrechtlich gebietsverträglich wäre, bedarf der näheren Prüfung und ist nach dem derzeitigen Erkenntnisstand des Verwaltungsgerichtshofs auch nicht ohne Weiteres zu bejahen.
  • VGH Bayern, 27.10.2022 - 15 ZB 22.1776

    Nutzungsänderung einer Lagerhalle in Betriebswerkstatt - Nutzungsuntersagung

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich ein bei typisierender Betrachtung störender Gewerbebetrieb regelmäßig nicht durch vom "Wohlverhalten" des Anlagenbetreibers abhängige Nebenbestimmungen in eine nicht störende Nutzung "verwandeln" lässt (vgl. BayVGH, B.v. 7.11.2013 - 22 ZB 13.331 - juris Rn. 24).
  • OVG Bremen, 22.05.2017 - 1 LA 308/15

    Altmetallhandel im Gewerbegebiet - Altmetallhandel; Gewerbegebiet

    Denn bei dem Kriterium der Gebietsverträglichkeit geht es um die vorsorgende Vermeidung städtebaulicher Konflikte, die Nutzungen mit sich bringen, die den Gebietscharakter als solchen stören (BVerwG, Beschluss vom 28.02.2008 - 4 B 60/07 -, Rn. 11, juris; BayVGH, Beschluss vom 11.07.2013 - 22 ZB 13.331 -, Rn. 25, juris).
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